Prüfung und Inspektion

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Prüfung und Inspektion

Seit dem 5. Dezember 1998 schreibt das Gesetz vor, dass die Arbeitsmittel regelmäßig von einem Sachverständigen überprüft werden müssen.

Diese Prüfpflicht gilt grundsätzlich für alle Arbeitsmittel, deren Sicherheitsniveau sich durch Verschleiß oder Beschädigung verschlechtert hat. Der Arbeitgeber ist für die Sicherheit seiner Mitarbeiter bei der Arbeit mit Regalsystemen verantwortlich.

Bei der Prüfung, ob ein Arbeitsmittel überprüfungspflichtig ist, müssen immer auch die Sicherheitsrisiken berücksichtigt werden, die durch Verschleiß entstehen können. Produkte wie Lagerregale, die aufgrund von Kollisionen, falscher Beladung usw. ein enormes Sicherheitsrisiko darstellen können, fallen unter die Kontrollpflicht. Diese Verpflichtung gilt nicht für Regale, die niedriger als 3 Meter sind. Die Inspektion erfolgt in der Regel einmal im Jahr.

Angesichts der immer größer werdenden technischen Vielfalt der verschiedenen Marken versteht es sich von selbst, dass die Inspektionen gemäß den Spezifikationen des Herstellers durchgeführt werden müssen.

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